Externer Kurs-Verordnung vom Arzt, Genehmigung von der Krankenkasse notwendig Beim Rehabilitationssport handelt sich um eine Nachsorge, welche die weitere Genesung nach einer medizinischen Rehabilitation vorantreiben soll. Rehasport wird folglich denjenigen verordnet, die sich bereits in ärztlicher Behandlung befinden. Die Notwendigkeit von rehasportlichen Maßnahmen kann dann in Anspruch genommen werden, wenn während der vorangegangenen Rehabilitation eine solche festgestellt wird. Ihr zu behandelnder Arzt ist beim Antrag stellen somit Ihre erste Anlaufstelle. Ist nach einer Erkrankung oder auch aufgrund einer angeborenen Behinderung die physische Leistungsfähigkeit gefährdet, kann Rehasport dazu beitragen Akutphasen zu überbrücken und die Wiedereingliederung in den Alltag zu erleichtern. Rehabilitationssport ist nach §44 des Sozialgesetzbuches (§ 64 SGB IX) eine Ergänzende Leistung

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